STOP illegalen KARTELLartigen Praktiken in Europa Initiative für ein faires Internet.
In Europa besteht seit langem ein Modell des nicht funktionierenden Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich.
Die Folge sind hohe Preise für Internet und Mobilfunkdienste, eingeschränkter (keine, nur scheinbarer) Wettbewerb und Barrieren für den Eintritt neuer Anbieter.
Diese Probleme bestätigen auch die offiziellen Entscheidungen der Europäischen Kommission:
im Jahr 2003 Sanktion gegen Deutsche Telekom AG (Deutschland), pdf
im Jahr 2014 Sanktion gegen Slovak Telekom (AT.39523 margin squeeze), RTT NEWS, CURIA juris, REUTERS,
im Jahr 2023 Genehmigung des Joint Ventures von vier dominierenden Betreibern (Deutsche Telekom AG, link, link2,
Orange S.A., Telefónica S.A., Vodafone Group Plc), das laut vielen Experten den Wettbewerb auf dem Markt zerstört.
Deutschland hat eine der höchsten Internetpreise in Europa.
Der Telekommunikationsmarkt steht unter dem Einfluss eines KARTELLS großer dominierender Akteure.
Die Bürger zahlen mehr, weil es keinen Wettbewerb gibt.
Die unterzeichnete FUSION zwischen europäischen Anbietern bestätigt nur die kartellartige Marktordnung.
Die Bürgerinitiative für ein faires Internet fordert transparente Regeln, faire Preise und unabhängige Aufsicht über den Markt.
Transparenz ist entscheidend.
Das von den vier größten Telekommunikationsanbietern in Europa gegründete Gemeinschaftsunternehmen beeinflusst den Markt für elektronische Kommunikation grundlegend und betrifft die Rechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger.
Daher ist es von größter Bedeutung, dass die Öffentlichkeit erkennen kann, ob dieses Projekt mit den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere der DSGVO und den ePrivacy-Regeln – im Einklang steht, die unsere personenbezogenen Daten schützen und den Missbrauch digitaler Identitäten verhindern.
In der Entscheidung der Europäischen Kommission (in den Punkten 138–142 des Dokuments M.10815, seite 29-30) wird ausdrücklich festgehalten, dass jede Tätigkeit des Joint Ventures die Anforderungen der DSGVO erfüllen muss – insbesondere einen gültigen Rechtsgrund, Transparenz, eine spezifische und informierte Einwilligung der Nutzer sowie eine strikte Zweckbindung der Datenverarbeitung.
Um überprüfen zu können, ob diese Grundsätze auch in der Praxis eingehalten werden, ist es unerlässlich, dass sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit diesem Joint Venture vollständig und ohne Schwärzungen offengelegt werden. Transparenz ist der einzige Weg, Machtmissbrauch, Diskriminierung von Bürgern und unlautere Praktiken auf dem Telekommunikationsmarkt zu verhindern.
Deshalb habe ich die Europäische Kommission um vollständige Offenlegung der Dokumentation gebeten, die ich anschließend auch hier veröffentlichen werde.
Das öffentliche Interesse überwiegt in diesem Fall eindeutig gegenüber jeglichen Ansprüchen auf Geschäftsgeheimnisse.
Die Realität sieht jedoch anders aus: Betreiber in der gesamten EU verwenden rechtswidrige Scoring-Systeme und automatisierte individuelle Entscheidungen, um insolvente Bürger von Dienstleistungen auszuschließen – ohne informierte Einwilligung, ohne Transparenz, ohne jede Erklärung und in direktem Widerspruch zur DSGVO.
Das Joint Venture bestätigt lediglich, dass der Markt kartellartig strukturiert ist – und anstatt diese Fusion zu untersagen und die Verbraucher zu schützen, hat die Europäische Kommission diesen „kartellartigen Fusionsbetrug“ legitimiert.
Als unmittelbare Reaktion habe ich begonnen, einzelne rechtliche Schritte gegen diese rechtswidrige kartellartige Struktur einzuleiten, die ich vollständig und transparent veröffentlichen werde – beginnend mit der heutigen Eingabe.
Aktuelle rechtliche Eingaben:
11.12.2025: Antrag an die Europäische Kommission (DG COMP) Ich habe einen offiziellen Antrag auf vollständige Offenlegung aller Dokumente im Fall M.10815 – Joint Venture von Deutsche Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone eingereicht. „01_Request for Access to Documents under Regulation M.10815_signed with QES.pdf“. EN → DE → FR → ES → PL → IT → SK
13.12.2025: „Heute habe ich Klage beim Gericht der Europäischen Union auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Kommission eingereicht, mit dem ein kartellartiges Joint Venture im Telekommunikationssektor legitimiert wurde. "01_Klage_Nichtigkeit_EK_Entscheidung_M10815_DT_O2_Vodafone_Orange_DE,SK_with QES.pdf
Das ist erst der Anfang. Alle rechtlichen Unterlagen werden nach und nach zur öffentlichen Prüfung freigegeben.
Frühere rechtliche Schritte:
Nachfolgend finden Sie ausgewählte frühere Eingaben, die meine laufenden Bemühungen zur Aufdeckung kartellartiger Strukturen dokumentieren.
11.07.2024:Hier veröffentliche ich das vollständige, mit FES unterzeichnete Strafanzeige-Dokument, das ich gegen die Deutsche Telekom AG und die Schufa Holding AG eingereicht habe. Strafanzeige gegen die Deutsche Telekom AG und die Schufa Holding AG_FES.pdf → DE
10.12.2024: Dieser Antrag auf einstweilige Verfügung zeigt klar, dass die deutschen Behörden trotz nachweislicher DSGVO-Verstöße durch SCHUFA und Telekom bis heute keine Maßnahmen ergriffen haben. Er belegt die fortgesetzte Verletzung meiner Rechte und das staatliche Wegsehen gegenüber kartellartigen Strukturen. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (QES).pdf EN → DE → SK
26.01.2025: Die Telekom verweigert den Internetzugang allein aufgrund eines intransparenten Schufa-Scorings. Ein Beleg für Diskriminierung und Verstöße gegen die DSGVO. 04_Ablehnung des Internetanschlusses Telekom_DE_EN_SK_signed with_QES.pdf
Ich danke allen, die diese Initiative unterstützen.
Das Recht auf ein faires und erschwingliches Internet ist ein Grundrecht jedes EU-Bürgers.
Unterstützen Sie die paneuropäische Initiative gegen die kartellartigen Praktiken von Internetanbietern.
Ich benötige finanzielle Unterstützung, um den rechtlichen Kampf gegen das systemische Telekom-Kartell und die Verletzungen der Rechte der EU-Bürger fortführen zu können. Diese Verfahren sind finanziell äußerst anspruchsvoll und übersteigen meine persönlichen Möglichkeiten.
Jede Unterstützung zählt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Impressum:
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ERSTE PHASE – REGISTRIERUNG VON FIA FOX ALS GEMEINNÜTZIGE ORGANISATION
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Die Initiative FIA FOX (Fair Internet Association) tritt in die erste offizielle Phase ihrer Tätigkeit ein – die formelle Registrierung als gemeinnützige Organisation.
Bisher wurden alle rechtlichen Eingaben gegen das gesamteuropäische Telekommunikationskartell (M.10815 – Deutsche Telekom AG, Orange S.A., Telefónica S.A., Vodafone Group Plc) als Initiative einer Privatperson eingereicht und ausschließlich aus den privaten Mitteln des Gründers finanziert. Nach mehr als zwei Jahren intensiver juristischer Tätigkeit ist es unumgänglich, zu einer transparenten institutionellen Form überzugehen.
DIE GRÜNDUNG DER GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATION ERMÖGLICHT
- Transparente Verwaltung der Beiträge über ein separates Konto
- Ordnungsgemäße Buchführung und öffentliche Jahresberichte
- Öffentlich-rechtlichen Status für den Kontakt mit Institutionen der Europäischen Union
- Die Möglichkeit, einen Koordinator der Initiative mit vollständiger gesetzlicher Transparenz anzustellen
Der Gegenstand des Kampfes bleibt gesamteuropäisch. Gerichtsverfahren im öffentlichen Interesse werden hauptsächlich vor deutschen Gerichten (Amtsgericht Landshut, Landgericht Landshut, Oberlandesgericht München und weitere) sowie vor den Institutionen der Europäischen Union (Gericht der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäische Staatsanwaltschaft, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) geführt. Die Kartellstrukturen von Deutsche Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone beeinflussen den Markt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einschließlich Deutschlands, wo die Internetpreise zu den höchsten in Europa gehören.
VERWENDUNGSZWECK DER MITTEL
„Die Mittel werden zur Deckung aller Ausgaben verwendet, die mit der Gründung der gemeinnützigen Organisation, der anfänglichen Tätigkeit der Initiative und der Koordinatorenvergütung des Gründers im Zeitraum bis zum Start der zweiten Kampagne direkt auf das Konto der registrierten gemeinnützigen Organisation verbunden sind. Eine transparente Übersicht über die Verwendung der Mittel wird regelmäßig veröffentlicht, und detaillierte Aufstellungen sind den Spendern auf Anfrage zugänglich.“
Ich danke allen, die diesen Weg von seinem gründerischen Fundament an unterstützen.
Peter Ferenc
Gründer der Initiative FIA FOX
Kumhausen, 12. Mai 2026
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IMPRESSUM
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gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 18 Abs. 2 MStV
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Peter Ferenc (Anschrift siehe oben)
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FIA FOX – Initiative für ein faires Internet